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Waffengleichheit statt Affengleichheit
Waffengleichheit, die justiziellen Garantien, müssen den Zutritt des mündigen Bürgers zu den Gerichten ohne Anwaltszwang erlauben.Ergänzung Art. 1 (1) GG: Schutz der natürlichen Personen vor den juristischen Personen.Ergänzung Art. 19(4) GG: Der Rechtsweg steht den natürlichen Personen ohne Anwalt offen.Die Affengleichheit macht daraus einen Störenfried. Von den Medien wird der Bürger als Wutbürger diffamiert. Doch es braucht viel Mut (Mut-Bürger), ...

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